Psychotherapie
Viele Menschen geraten irgendwann in ihrem Leben in eine emotionale Problemsituation, in eine psychische Klemme oder gar Notlage, so dass sie professionelle Hilfe benötigen und auch aufsuchen wollen. Psychotherapie ist dann ein wirksames, zweckmässiges und letztlich auch wirtschaftliches Hilfsmittel, was praktische Erfahrungen wie auch wissenschaftliche Studien einwandfrei nachweisen. Mein Bestreben ist es, mit meinen Klientinnen und Klienten einen „massgeschneiderten“ Weg zu suchen, wie ihnen Psychotherapie hilfreich sein kann.
Mein Angebot richtet sich einerseits an erwachsene Einzelpersonen. Ihnen biete ich – nach drei diagnostischen Vorgesprächen und bei entsprechender Indikation – therapeutische Gespräche an, die ich nach gegenseitiger Absprache mit weiteren Verfahren ergänze (Imaginationen, „innere Dialoge“, Stabilisierungs-, Distanzierungs- und Strukturierungstechniken usw.). Diese Gespräche finden in einem regelmässigen Rhythmus (z.B. einmal wöchentlich) statt. Die Dauer der einzelnen Sitzungen beträgt 50 Minuten. Die Länge der Therapie ist sehr verschieden: Kurztherapien dauern z.B. oft 20 Sitzungen, längere Therapien manchmal mehrere Jahre – je nach Bedarf.
Anderseits biete ich Psychotherapie für Jugendliche an, deren Eltern Hilfe für sich und ihre Söhne oder Töchter wünschen. Im Gegensatz zu erwachsenen Einzelpersonen finden diese Therapien nie als reine Einzelpsychotherapie, sondern stets in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und der Familie statt – häufig ergänzt durch parallele Einzelsitzungen mit dem betreffenden Kind. Meist beginnt also eine Therapie mit Eltern- und/oder Familiengesprächen. Nachdem mit den Eltern und der Familie ein Behandlungsabkommen und ein Therapieplan ausgehandelt wurden, arbeite ich mit den Eltern oder auch der ganzen Familie weiter. Wenn es angezeigt erscheint, findet parallel dazu eine „Einzeltherapie“ mit dem oder der Jugendlichen statt, der/die unter spezifischen psychischen Problemen leidet. Bei Jugendlichen steht wie bei Erwachsenen das Gespräch im Zentrum der Therapie, häufig ergänzt durch zusätzliche Verfahren (Imaginationen, „innere Dialoge“, Stabilisierungs-, Distanzierungs- und Strukturierungstechniken usw.), manchmal auch noch durch Spielen.
Bezahlung bei erwachsenen Einzelpersonen:
Grundversicherung (Obligatorische Krankenversicherung OKP) bei Vorliegen einer ärztlichen Anordnung oder private Bezahlung.
Bei privater Bezahlung können Sie bei Ihrer Zusatzversicherung (Versicherungsvertragsgesetz VVG) prüfen, ob diese einen freiwilligen Beitrag an eine nicht-angeordnete psychologische Psychotherapie bestreiten würde; bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie über Ihre Vereinbarungen mit Ihrer Krankenkasse (Bereich VVG).
Bezahlung bei Jugendlichen:
Grundversicherung (Obligatorische Krankenversicherung OKP) bei Vorliegen einer ärztlichen Anordnung oder private Bezahlung.
Bei Abrechnung über die Grundversicherung können u.a. auch Familiengespräche angerechnet werden.
Bei privater Bezahlung können Sie bei Ihrer Zusatzversicherung (Versicherungsvertragsgesetz VVG) prüfen, ob diese einen freiwilligen Beitrag an eine nicht-angeordnete psychologische Psychotherapie bestreiten würde; bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie über Ihre Vereinbarungen mit Ihrer Krankenkasse (Bereich VVG).
Beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens (z.B. eines Psychoorganischen Syndroms POS) kann eine Kostengutsprache der IV (Invalidenversicherung) ab Therapiebeginn beantragt werden. Bei anderen psychischen Problemen kann für einen oder eine Jugendliche(n) nach 360 Tagen Therapie aufgrund Artikel 12 des IV-Gesetzes bei der IV eine Kostengutsprache für die weitere Psychotherapie (inkl. Eltern- und Familiengespräche) im Sinne einer medizinischen Massnahme zur Förderung der beruflichen Eingliederung beantragt werden (also keine Rente).
Beratung
Bei Frage- und Problemstellungen ohne „Krankheitswert“ ist es oft hilfreich, einer fremden, nicht involvierten Fachperson zu erzählen und bei ihr auf ein offenes Ohr zu treffen, dann auch nach glaubwürdigen Lösungen zu suchen. Es kann sich hierbei um Fragen und Probleme aus dem beruflichen, schulischen, sportlichen, familiären oder partnerschaftlichen Bereich handeln. Ein Beispiel sind Erziehungsberatungen für Eltern, deren bisherige Lösungsversuche nicht von Erfolg gekrönt waren. Oder Beratungen für Personen in einer angespannten Arbeitssituation - etwa bei einer Mobbing-Situation, Arbeitsplatzverlust oder Vorzeichen eines „Burnout“. Oder auch Beratungen zur Unterstützung beim Sport, in Training und Wettkampf (z.B. Motivation, Leistungsoptimierung, Selbstvertrauen usw.). Dafür biete ich Gespräche an, in denen zunächst ein gemeinsamer Beratungsfokus (Schwerpunkt) und realistische Ziele ausgehandelt werden. Anschliessend suche ich mit den Klientinnen und Klienten gemeinsam Lösungen. Die Dauer der Gespräche beträgt 50 Minuten bei Einzelpersonen, 90 Minuten bei Elternpaaren. Die Anzahl der Gespräche ist sehr variabel und hängt von den Zielen und deren Realisierungsdynamik ab.
Bezahlung: grundsätzlich privat.
Supervision
Für Fachpersonen aus den Bereichen Psychotherapie, Psychiatrie, Schulpsychologie und Heilpädagogik biete ich Fall-Supervisionen an. Im Gruppen- oder im Einzelsetting stellen die Supervisandinnen und Supervisanden anonym eigene aktuelle Behandlungs- oder Beratungsfälle vor, stellen Fragen zur Einschätzung oder zum Vorgehen und legen ihre eigene bisherige Sichtweise dar. Diese werden unter Einbezug ihrer Ressourcen in einem interaktiven Vorgehen analysiert und so gezielt wie möglich beantwortet; neue, vertiefte Sichtweisen auf den „Fall“ sollen entwickelt und in einem „Probedenken“ und später im eigenen therapeutischen oder beraterischen Handeln eingesetzt und wieder überprüft werden. Es sollen also handlungsorientierte Ideen generiert werden, die die eigene Sichtweise erweitern und vertiefen und dadurch die laufende Behandlung oder Beratung optimieren.
Bezahlung: durch eigene Fach-Institution oder privat.